Informationen zur Antragstellung beim Jugendamt

Liebe Eltern, schön, dass Sie sich für das Angebot der step interessieren. Wir nehmen Ihr Kind auf die Warteliste. Ein Wartelistenplatz ist keine Zusage für einen Gruppenplatz. Wir informieren Sie sobald wir einen freien Gruppenplatz für Ihr Kind haben. 

Antragstellung zum Jugendamt

Um eine Unterstützung beim Jugendamt beantragen zu können, braucht es einen Antrag auf "Hilfe zur Erziehung" (§27SGBVII). In diesem Antrag, den Sie formlos bei Ihrem örtlichen Jugendamt stellen können, legen Sie ihre aktuelle Situation dar und beschreiben die Unterstützung, die Sie sich wünschen. 

Kontaktaufnahme vom Jugendamt:

Wenn der Antrag dem Jugendamt vorliegt, wird ein:e Mitarbeiter:in einen Termin mit Ihnen für ein persönliches Gespräch vereinbaren. Im Gespräch wird gemeinsam herausgearbeitet, welcher konkreten Unterstützung es bedarf, um Ihr Kind bestmöglich zu fördern. Wenn Sie ihr Einverständnis geben, können auch weitere Bezugspersonen hinzugezogen werden, um die richtige Hilfestellung für ihr Kind zu finden. 

Für eine gelingende Zusammenarbeit ist es wichtig, dass sie mitwirkungsbereit sind, sodass der passende Bedarf für ihr Kind (ihre Familie) festgestellt werden kann und Sie mit ihren Wünschen ausreichend Berücksichtigung finden.

Interne Klärung geeigneter Hilfemaßnahmen:

Der Mitarbeitende erstellt auf der Grundlage der ermittelten Informationen eine Vorlage zur Hilfeplanung. Diese wird auch mit weiteren Mitarbeiter:innen des Jugendamtes besprochen, um eine passgenaue Hilfe zu finden.

Kontaktaufnahme vom Jugendamt:

Wenn ein ausreichender Unterstützungsbedarf festgestellt wird, wird Ihnen ein Hilfsangebot vorgeschlagen. Dies kann die step Maßnahme sein, aber auch eine andere Hilfsform. Sie können für sich entscheiden, ob Sie die angebotene Hilfe annehmen und welche Ziele sie in dem Zeitraum erreichen möchten. 

Hilfeprozess:

Das Jugendamt plant, koordiniert und finanziert die Hilfe. Die Durchführung der Hilfe wird in der Regel durch andere Organisationen wie die step durchgeführt. Bei einem Hilfeplangespräch kommen Sie, ihr Kind, die zuständige Person vom Jugendamt und der Mitarbeitende der Organisation zusammen, um gemeinsam Ziele festzulegen. Dieser Hilfeplan kann im Verlauf bei Bedarf angepasst werden.

Dauer 

Die Entscheidungsfindung im Rahmen der Hilfeplanung kann bis zu drei Monate dauern. 

Bitte informieren Sie uns regelmäßig über den aktuellen Stand der Hilfeplanung im Jugendamt. Bei Rückfragen wenden Sie sich auch gerne über diese Mailadresse an uns. 

 

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